Stundungen
Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Geretsried nicht nachkommen können, da Ihnen die Mittel nicht oder momentan nicht zur Verfügung stehen, habe Sie die Möglichkeit diese zu stunden.
Sie stellen schriftlich einen Antrag auf Ratenzahlung und legen da, welchen Betrag Sie monatlich aufbringen können.
Für eine Stundung sind Zinsen zu berechnen. Diese betragen pro Monat 0,5 % der auf volle 50,00 € abgerundeten jeweils rückständigen Forderung.
Stadt Geretsried
Finanzwesen
Rathaus
Zimmer 114
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 264
08171 / 62 98 - 506
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.