Mahn- und Betreibungswesen
Werden die Grundabgaben, wie z. B. Grundsteuern oder Gewerbesteuern und andere Zahlungen nicht termingerecht an die Stadt bezahlt, so wird nach Ablauf der Frist gemahnt. Die Mahnung rückständiger Beträge ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung, für die eine Mahngebühr erhoben wird. Erfolgt keine Zahlung, wird ein Ausstandsverzeichnis erstellt, dass bei Nichtbezahlung an die Vollstreckungsstelle der Stadt Geretsried zur Vollstreckung weitergeleitet wird.
Mahngebühren:
1 v.H. des angemahnten, auf volle 10 € nach unten abgerundeten Betrages, mindestens 5 € höchstens 150 €.
Säumniszuschläge:
Nach §240 Abs. 1 Satz 1 AO i.d.F. des StEuglG werden für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge in Höhe von 1% auf den auf die nächsten 50 Euro nach unten gerundeten Steuerbetrages erhoben.
Abzustellen ist dabei immer auf den Beginn eines jeden neuen Säumnismonates.
Haben Sie sich schon mal über eine Mahnung geärgert?
Für wiederkehrende Forderungen - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Ausgleichsabgabe, Mieten und Pachten uvm. - können Sie der Stadtkasse Geretsried eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Sie haben den Vorteil, dass Sie für Ihre Zahlungen nicht mehr zu Ihrem zuständigen Kreditinstitut laufen müssen. Außerdem sind Mahnungen und Säumniszuschläge für Sie dann kein Thema mehr. Die Stadtkasse bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil bei Lastschrifteinzug sind die geringeren Gebühren gegenüber Einzelanweisung oder Dauerauftrag.