Unser Service für Sie
- Bei uns erfahren Sie, ob und in welchem Maße das Grundstück bebaut werden darf und Sie erhalten Auskunft über vorhandene Bebauungspläne sowie etwaige weitere Satzungen und örtliche Auflagen (zum Beispiel über die Gestaltung), die bei der Bebauung des Grundstücks zu beachten sind.
- Wenn ein Bebauungsplan für das Grundstück vorhanden ist, regeln dessen Inhalte die Zulässigkeit des Vorhabens. Sofern ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt, entscheidet sich die Bebaubarkeit nach den Vorgaben von § 34 Baugesetzbuch (Bauen im unbeplanten Innenbereich) oder nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich).
- Die städtische Bauberatung erfolgt kostenfrei. Im Rahmen dieser Beratung können einzelne Aspekte erörtert werden, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit der einzelnen baurechtlichen Verfahren gegeben werden (z.B. Bauantrag, Vorbescheid), da die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit der bei der kreisangehörigen Stadt Geretsried einzureichenden Bauanträge durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen erfolgt.
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Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.