Hundesteuer
Anmeldung
Ihr Hund sollte möglichst innerhalb von 14 Tagen in der Steuerstelle (Zi.Nr. 118) der Stadt Geretsried angemeldet werden. Wurde für den Hund in Deutschland im Anmeldejahr bereits Hundesteuer bezahlt, so kann diese angerechnet werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Wir schicken Ihnen das Anmeldeformular auch gerne zu. So können Sie in Ruhe Zuhause das Formular ausfüllen und unterschrieben an uns zurückschicken. Sie erhalten dann den Hundesteuerbescheid. Im Bescheid aufgeführt sind die registrierten Hundedaten, sowie die Fälligkeiten der Hundesteuer (zum 01.06. jeden Jahres). Bei einer Anmeldung nach dem 01.06. verschiebt sich die Fälligkeit im Anmeldejahr entsprechend.
Abmeldung
Dazu sind folgende Informationen notwendig:
- Tod des Hundes; wenn möglich Bescheinigung des Tierarztes
- Weggabe bzw. Veräußerung des Hundes; Name und Anschrift des neuen Halters
- Wegzug mit dem Hund aus Geretsried; neue Anschrift
Achtung: Tritt anstelle des alten Hundes ein neuer Hund, teilen Sie uns bitte dessen Daten mit!
Informationen:
Gemäß Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden in Bayern als Kampfhunde:
Kategorie I:
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu Haltung wird in Geretsried vom Ordnungsamt nicht genehmigt!
Kategorie II:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Haltung wird nur gegen Vorlage des Gutachtens eines Hundesachverständigen vom Ordnungsamt genehmigt! (Dieser Hund gilt dann nicht mehr als Kampfhund.)
Stadt Geretsried
Steuerstelle
Rathaus
Zimmer 118
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 281
08171 / 62 98 - 506
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.