Bürger-Entscheid

Alle Informationen sowie das Wahlergebnis zum Bürgerentscheid am 24. November 2024

© Stadt Geretsried
© Pöstges
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Hundesteuer

Anmeldung

Ihr Hund sollte möglichst innerhalb von 14 Tagen in der Steuerstelle (Zi.Nr. 118) der Stadt Geretsried angemeldet werden. Wurde für den Hund in Deutschland im Anmeldejahr bereits Hundesteuer bezahlt, so kann diese angerechnet werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Wir schicken Ihnen das Anmeldeformular auch gerne zu. So können Sie in Ruhe Zuhause das Formular ausfüllen und unterschrieben an uns zurückschicken. Sie erhalten dann den Hundesteuerbescheid. Im Bescheid aufgeführt sind die registrierten Hundedaten, sowie die Fälligkeiten der Hundesteuer (zum 01.06. jeden Jahres). Bei einer Anmeldung nach dem 01.06. verschiebt sich die Fälligkeit im Anmeldejahr entsprechend.

Abmeldung

Dazu sind folgende Informationen notwendig:
 

  • Tod des Hundes; wenn möglich Bescheinigung des Tierarztes
  • Weggabe bzw. Veräußerung des Hundes; Name und Anschrift des neuen Halters
  • Wegzug mit dem Hund aus Geretsried; neue Anschrift


Achtung: Tritt anstelle des alten Hundes ein neuer Hund, teilen Sie uns bitte dessen Daten mit!

Informationen:

Gemäß Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden in Bayern als Kampfhunde:
Kategorie I:
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu Haltung wird in Geretsried vom Ordnungsamt nicht genehmigt!
Kategorie II:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Haltung wird nur gegen Vorlage des Gutachtens eines Hundesachverständigen vom Ordnungsamt genehmigt! (Dieser Hund gilt dann nicht mehr als Kampfhund.)

Kontakt

Stadt Geretsried

Steuerstelle

Rathaus

Zimmer 118

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 281

08171 / 62 98 - 506


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.