Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung für den 40. Geretsrieder Stadtlauf
Ort der Maßnahme: Geretsried, in den Bereichen Jahnstraße, Alpenstraße, Isardamm, siehe Verkehrszeichenplan
Dauer der Maßnahme: vom 04.05.2025, 09:30 Uhr bis 04.05.2025, 14:30 Uhr
Einrichtung eines absoluten Haltverbotes
Ort der Maßnahme: Geretsried, Jahnstraße Parkbucht ggü. Isaraustadion
Dauer der Maßnahme: vom 04.05.2025, 09:30 Uhr bis 04.05.2025, 14:30 Uhr
Weitere Informationen zum Geretsrieder Stadtlauf finden Sie auf der Website des TUS.
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Verkehrszeichenplan, zusätzlichen Streckenposten sowie THW, BRK und Polizei. Der Verkehr wird umgeleitet über: siehe Verkehrszeichenplan
Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs: Sollte die Absperrung bei Dunkelheit erfolgen, sind die Absperrbaken jeweils mit 5 roten Warnleuchten (Dauerlicht - Abstand max. 1 m) abzusichern. Sperrungen oder Umleitungen sind unverzüglich nach Ende der Veranstaltung aufzuheben. Evtl. ausgewiesene Parkplätze sind ausreichend zu beschildern. Darunter fällt auch die Zufahrt zu den Parkplätzen. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!