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Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB
Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Geretsried für das allgemeine Wohngebiet zwischen Alpenstraße, Karwendelstraße, Zugspitzweg und Isaraustraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB

 

Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Geretsried für das allgemeine Wohngebiet zwischen Alpenstraße, Karwendelstraße, Zugspitzweg und Isaraustraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Geretsried hat am 25.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 für das allgemeine Wohngebiet zwischen Alpenstraße, Karwendelstraße, Zugspitzweg und Isaraustraße beschlossen.

 

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 wird eine maßvolle Nachverdichtung des bisher locker mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebauten Wohngebietes angestrebt. Dies soll unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes erfolgen. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 114 mit vergrößertem Umgriff fortgeführt werden und für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter dem Vorsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sorgen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 114, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, in der Fassung vom 25.07.2024, nebst Begründung gleichen Datums liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, barrierefreier Zugang, Dachgeschoss oder im Internet unter www.geretsried.de (aktuelle Nachrichten), in der Zeit vom 30. August 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024 zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: stadtplanung@geretsried.de;

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt.

 

Da mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Ziele der „Innenentwicklung“ verfolgt werden, nachdem die planungsrechtlichen Voraus-

setzungen hierfür vorliegen, entfällt eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können neben der Veröffentlichung im Internet unter http://www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus eingesehen werden. Es können gesonderte Termine mit dem Stadtplanungsamt oder über den Empfang des Rathauses unter Telefon Nr. 08171/6298-100 vereinbart werden.

 

Zur Vermeidung von persönlichen Kontakten werden Ihre Fragen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail beantwortet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter